RAHMENBEDINGUNGEN
Dauer
An den Bedürfnissen und Zielsetzungen der KlientInnen orientieren sich die Dauer des therapeutischen Prozesses, die Dauer der einzelnen Sitzung und die Frequenz der Gespräche. Erfahrungsgemäß umfasst eine Einzeltherapie durchschnittlich 20 Gespräche in etwa 2-wöchigen Abständen, bei einer Paartherapie ist mit etwa 7 Gesprächsterminen in 2 – 4-wöchigen Abständen zu rechnen. In Krisensituationen gelten natürlich andere Maßstäbe.
Gespräche im Rahmen der Einzeltherapie dauern 50 Minuten (1 Einheit), bei einer Paar- oder Familientherapie länger gearbeitet (75 – 100 Minuten).
Setting
Das therapeutische Angebot erstreckt sich über Einzel-, Paar-, Familientherapie, Gruppentherapie für Kinder (kein kontinuierliches Angebot) und Supervision. Eine besondere Form ist die Co-Therapie. Bei der Therapie mit Paaren (Familien) besteht die Möglichkeit zu Gesprächen gemeinsam mit einem Co-Therapeuten. Meist arbeite ich in diesem Fall mit meinem Ehemann, als Paar mit dem Paar, zusammen. So ist es möglich, sowohl die weibliche, als auch die männliche Position gleichermaßen zu vertreten und Beachtung schenken.
Kosten
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig, es besteht aber die Möglichkeit zu einem kurzen Kennenlerngespräch (ca. 20 Minuten) davor.
- Einzeltherapie (50 Minuten) € 85,, wobei eine Rückvergütung von € 21,80 pro Einheit durch die Krankenkassen bei Diagnoseerstellung möglich ist.
- Paartherapie/Familientherapie (75 Minuten) € 130,
- Paartherapie mit Co-Therapeuten (100 Minuten) € 290,-- bzw. frei nach Vereinbarung
- Supervision für Einzelsupervision (50 Minuten) € 80,– (zzgl. MWSt) und für
Team- und Gruppensupervision (90 -120 Minuten): € 160,– bis 220,– (zzgl.MWSt) - Mediationsgespräche (50 Minuten) € 90,- bzw € 160 (Co-Therapie)
Bereits vereinbarte Termine können bis 2 Tage vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird später oder nicht abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten. Bei zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Verpflichtungen der Therapeutin
Der Psychotherapeut hat die Schweigepflicht einzuhalten, die PatientInnen über Art, Umfang, Sinnhaftigkeit und Kosten der Therapie zu informieren. Er hat mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten, wenn dies erforderlich ist und die PatientInnen dazu die ausdrückliche Genehmigung geben. Näheres entnehmen Sie bitte auch den Informationen des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (http://www.psychotherapie.at). Ein Suchprogramm nach TherapeutInnen finden Sie auf http://www.psyonline.at.


